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Verkehrsrecht

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Der Bundesrat hat einer umfangreichen Änderung des Bußgeldkatalogs zugestimmt.


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Erleidet ein Verkehrsteilnehmer durch Kollision mit einem Räumfahrzeug einen Schaden, kann ihm unter Umständen der gesamte Schaden auferlegt werden.


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Kommunen fehlt für ein generelles Abstellverbot für Fahrräder die Rechtsgrundlage, wenn keine konkrete Gefährdung vorliegt.


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Entfernt sich ein Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort, verliert er auch bei nachträglicher Selbstanzeige gegenüber der Polizei seinen Versicherungsschutz.


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Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn der Fahrer beim Fahren eine heruntergefallene Zigarette sucht und dabei das Steuer verreißt.


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Von einem Autofahrer mitgeführte Radarwarngeräte stellen einen Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften dar und dürfen daher eingezogen und vernichtet werden.


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Die Beweisanscheinsregel, wonach der Auffahrende den Unfall infolge von Unaufmerksamkeit oder verspäteterer Reaktion verschuldet hat, gilt bei Kettenauffahrunfällen nur für den Letztauffahrenden.


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Wer falsch parkt, muss das Abschleppen bezahlen - auch dann, wenn das Auto bis zum Eintreffen des Apschleppwagens bereits wieder entfernt wurde.


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Ein Unfallbeteiligter kann nur Nutzungsausfall für seinen beschädigten Pkw geltend machen, wenn er für diesen unverzüglich die Reparatur veranlasst hat.


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Bei einer Alkoholabhängigkeit droht der Entzug der Fahrerlaubnis auch ohne dass der Betroffene in alkoholisiertem Zustand am Steuer erwischt wurde.


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